Wenn man ins Ausland gehen möchte, sollte man in der Regel das Vordiplom haben. Wichtig ist, den Auslandsaufenthalt sehr frühzeitig zu planen! Auch ist daran zu denken, rechtzeitig Sprachkenntnisse für das jeweilige Land zu erwerben oder aufzufrischen.
Man sollte im Voraus sehr klare Vorstellungen darüber entwickeln, welche Ziele man mit dem Auslandsstudium verfolgt. Geht es hauptsächlich um das Hauptfach oder eher um eine Verbreiterung der Fähigkeiten auf anderen Gebieten, um die Berufschancen nach dem Studium zu erweitern?
Wer seine Finanzen vorab sehr gründlich prüft, schützt sich vor bösen Überraschungen. Die Lebenshaltungskosten sind im Ausland z. T. deutlich höher als in Deutschland. Man kann sich nicht darauf verlassen, dort etwas durch Nebenjobs dazuzuverdienen.
Auslandsausbildungsaufenthalte im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen einer inländischen und einer oder mehreren ausländischen Ausbildungsstätten können für die jeweilige Dauer der Auslandsaufenthalte (Minimum: 6 Monate) über das Auslands-BAföG gefördert werden, müssen jedoch sehr frühzeitig, d.h. mind. 6 Monate vor Antritt, beantragt werden. Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten. EU-Zuschüsse bleiben auf BAföG anrechnungsfrei. Es wird empfohlen, beide Förderungsmöglichkeiten zu beantragen.
Probleme können entstehen, wenn der Hauptfachlehrer an der Gasthochschule eine ganz andere Technik vermittelt als der Würzburger Lehrer. Deshalb sollte man ein Auslandsstudium erst dann in Betracht ziehen, wenn die eigene Instrumental- oder Gesangstechnik auf festen Füßen steht und schon ein krisensicheres Niveau erreicht hat. In jedem Fall ist es ratsam, ein Auslandsstudium sorgfältig mit dem Hauptfachlehrer zu besprechen und vorzubereiten.
Eine Möglichkeit des Auslandsstudiums ist der Austausch über das ERASMUS Programm
Studierendenmobilität und Studienaufenthalte (SMS).
SMS ist ein von der EU gefördertes Programm zum Austausch von Studierenden innerhalb der Europäischen Union für die Dauer von 3 bis 12 Monaten.
Detaillierte Informationen über ERASMUS finden Sie hier.
Nach der Suche der richtigen Hochschule und des richtigen Dozenten ist ein Antrag beim Auslandsamt zu stellen.
Antragsfrist ist der 31.01. jeden Jahres für die beiden Semester des folgenden Studienjahres.
Von InteressetnInnen auszufüllende Formulare finden Sie im rechten Bereich dieser Seite.
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4.5 MBERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden ein-bezogen werden. Der Dozent muss Bürger eines der teilnehmenden ERASMUS-Länder oder Einwohner mit entsprechender Daueraufenthaltsgenehmigung sein.
Das ERASMUS-Programm bietet folgende Möglichkeiten
Das genaue Procedere entnehmen Sie bitte der Seite Dozenteninformation.
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