



Wie die weitaus meisten Hochschulen in Bayern ist auch die Hochschule für Musik Würzburg als "Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze" (Bayerisches Hochschulgesetz - BayHSchG, Art. 41, Abs. 1) verfaßt.
Auf den Seiten dieses Abschnitts finden Sie die sich hieraus ergebende Gremienstruktur ebenso wie Funktionen, Organisationseinheiten und Gremien, die für den reibungslosen Ablauf des Hochschulalltags notwendig sind und sich teilweise auch aus anderen gesetzlichen Bestimmungen ableiten.