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Hochschulrat

Der Hochschulrat besteht aus den gewählten Mitgliedern des Senats und sieben Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis. Er gehört zu den zentralen Organen der Hochschule und hat eine Amtszeit von vier Jahren.

Der Hochschulrat beschließt u. a. die Grundordnung und deren Änderungen durch Satzung, wählt den Präsidenten/die Präsidentin und die weiteren Mitglieder der Hochschulleitung mit Ausnahme des Kanzlers/der Kanzlerin.

Externe Mitglieder

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, Vorsitzender

Herr Dipl.-Ing. Claus Bolza-Schünemann

Herr Detlof Graf von Borries

Herr Prof. Uli Braun

Herr Prof. Klaus Eisenmann

Herr Dipl.-Volkswirt Nikolaus Peter Hasch

Frau Dipl.-Kfm. Edith Volz-Holterhus

Interne Mitglieder

Vertreter der ProfessorenInnen

Prof. Niklas Eppinger

Prof. Andreas Kraft

Prof. Marco Lackner

Prof. Dr. Andreas C. Lehmann

Gruppe der künstlerischen MitarbeiterInnen und Lehrbeauftragten

AOR Rudolf Ramming

Gruppe der sonstigen MitarbeiterInnen

THS Andreas Herold

Gruppe der Studierenden

Cornelius Wünsch

Beratende Mitglieder

Präsident Prof. Helmut Erb

Kanzlerin Dr. Eva Stumpf-Wirths

Vizepräsident Theodor Nüßlein

Vizepräsident Prof. Dr. Bernd Clausen

Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Wünsch

Ruth Wentorf (Frauenbeauftragte)

Die Mitglieder der Hochschulleitung und die Frauenbeauftragte nehmen an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil; das Staatsministerium wird zu den Sitzungen eingeladen.