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Konzertreisen für Gruppen ausländischer Studierender nach Deutschland

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert seit Sommer 2010 Konzert- und Chorreisen für Gruppen von ausländischen Studierenden unter Leitung von Hochschullehrer/-innen nach Deutschland.


Ziele der Förderung:

  • Konzerte (möglichst gemeinsam mit Studierenden unserer Hochschule ) und Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche im Hochschulbereich
  • Begegnung mit ausländischen Studierenden, Musikern und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen
  • Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das kulturelle und politische Leben im Gastland Deutschland


Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller ist i.d.R. nicht möglich; je Antragsteller kann höchstens ein Antrag pro Jahr berücksichtigt werden. Pflichtexkursionen und bereits durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert werden.


Stipendienleistungen:

Die Zuwendung des DAAD erfolgt als Projektförderung durch Zahlung einer Pauschale pro Teilnehmer und Tag als Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten in Höhe von € 50.


Eigenbeteiligung:

Der DAAD geht davon aus, dass sich die Hochschulen oder andere Geldgeber an den Gesamtkosten beteiligen, so dass die Eigenbeteiligung der Teilnehmer im zumutbaren Rahmen bleibt. Angestrebt werden sollte bei der Kalkulation eine Eigenbeteiligung der Teilnehmer von 15 %.

Laufzeit: Der Höchstförderzeitraum beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage), wobei die Reisen länger dauern dürfen.

Die vollständige Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument:


Bewerbungsfrist
Bewerbungen müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Reise über das DAAD-Portaleingereicht sein. Antragsberechtigt sind HochschullehrerInnen einer deutschen Hochschule.

Bitte beachten:
Nur vollständig und fristgerecht eingereichte Anträge werden vom DAAD bearbeitet. Fehlende Unterlagen können vom DAAD nicht nachgefordert werden.

Das genaue Procedere für den Antragsteller (Hochschuldozent) entnehmen Sie bitte der Seite Dozenteninformation.