Altersgrenze
Zu Beginn eines Studiums mit dem ersten Semester darf das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Bei einer Einstufung in höhere Semester verschiebt sich die Altersgrenze entsprechend.
Auslandsaufenthalt
Im Rahmen des Studiums der Schulmusik nutzen die Studierenden zunehmend die Möglichkeit, eine Semester an einer ausländischen Hochschule zu verbringen. Informationen hierzu und Hilfe bei der Beantragung gibt gerne unser Auslandsamt.
Berufschancen für Lehramtsstudierende
Die FrageWelcher Studiengang für Lehramt Gymnasium (Doppelfach/Zweifach) bietet voraussichtlich die besseren Berufschancen?
Diese Frage, ob der Studiengang für Lehramt Gymnasium Doppelfach oder für das Lehramt Gymnasium Zweifach die besseren Berufschancen bietet, ist kaum zu beantworten, da sich die beruflichen Rahmenbedingungen ständig ändern. Sie sollten deshalb vor allem überlegen, welcher Studiengang ihren persönlichen Fähigkeiten und Neigungen am Besten entspricht.
Bitte beachten Sie auch die Publikation des Bayerischen Staatsministeriums 'Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern', die jährlich publiziert wir.
Berufsfeld Lehrer im Überblick
Eine weitgespannten Überblick über den Lehrerberuf in Ausbildung und Praxis bietet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter dem Stichwort '
Lehrer'.
Eignungsprüfung: Informationsmationsmaterial
In einer Broschüre haben wir zusammen gefasst, wie die Anforderungsprofile in den Eignungsprüfungen für die verschiedenen Lehramtsstudiengänge sind. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie auf dieser Seite in der rechten Spalte unter dem Stichwort 'Infobroschüre'.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bewerbung / Zulassung.
Eignungsprüfung: Vorbereitung
Die Repertoireanforderungen sind in einer Broschüre zusammengefasst. Zudem können Sie sich gerne mit Ihren diesbezüglich weitergehenden Fragen an die Studienberater der jeweiligen Instrumentengruppe wenden.
Der bayerische Tonkünstlerverband bietet jedes Jahr Vorbereitungskurse in Musiktheorie und Gehörbildung an. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage des Verbandes.
Gern können Sie sich auch bei den jeweiligen Instrumentallehrern vorstellen, um eine persönliche Rückmeldung zum derzeitigen musikalischen Leistungstand zu bekommen. Unsere Studienberater stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Erweiterungsfach/Drittfach: Künstlerisches Lehramt Musik
Für das Lehramt an Gymnasien kann Musik als Erweiterungsfach studiert werden. Nach erfolgreich absolvierter Eignungsprüfung sind sie in der Gestaltung des Studienablaufs völlig frei. Die Endnote wird ausschließlich aus den Prüfungen im Rahmen des Staatsexamens am Ende des Studiums gebildet. Sie müssen also keine studienbegleitenden Leistungsnachweise erbringen.
Bei der Meldung zum Examen müssen Sie angeben, wie Musik als Erweiterungsfach geprüft werden soll:
Fächerverbindungen: Lehramt an Grundschulen
Für das Lehramt an Grundschulen kann das Studium der Didaktik der Grundschule mit dem Studium eines der folgenden Unterrichtsfächer verbunden werden:
Im Rahmen der Didaktik der Grundschule ist bei den Didaktiken folgender Unterrichtsfächer eine der drei Ausrichtungen zu wählen:
An unserer Hochschule kann Musik als Unterrichtsfach studiert werden. An der Universität Würzburg wird am Lehrstuhl für Musikpädagogik und Didaktik der Musikerziehung das Studium von Musik im Rahmen der Didaktik der Grundschule angeboten.
Fächerverbindungen: Lehramt an Hauptschulen
Für das Lehramt an Hauptschulen kann das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule mit dem Studium eines der folgenden Unterrichtsfächer verbunden werden:
Ausführliche Angaben zu Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule Erste Staatsprüfung finden sich in der LPO im § 42.
Fächerverbindungen: Lehramt an Realschulen
Für die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen kann Musik mit einem der folgenden Fächer verbunden werden:
Fächerverbindungen: Lehramt Gymnasium als Zweifach (GyZ)
Musik kann mit folgenden Fächern kombiniert werden:
Praktika im Studienverlauf
Informationen zu den Praktika
Rechtliche Rahmenbedingungen
In der LPO I (Lehramtsprüfungsordnung) ist die erste Phase der Lehramtsausbildung geregelt. Hier kann man u.a. nachlesen, welche
für die einzelnen Fächer gelten.
Hier finden Sie die aktuelle Fassung der
Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I) vom 13. März 2008
Besonders interessant sind die Paragraphen
§ 52 (Lehramt Grund-, Haupt- und Realschule),
§ 74 (Musik als Zweifach/ Lehramt Gymnasium) und
§ 75 (Musik als Doppelfach/Lehramt Gymnasium).
Die LPO II (Lehramtsprüfungsordnung II, gültig ab 1.1.2005) finden Sie
hier. Sie umfasst
Studienberatung
Bei allen allgemeinen Fragen z.B. zu Unterlagen für die Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte in unserer Studentenkanzlei an Frau Rosemarie Busch (tel. 0931/32187-2328).
Selbstverständlich ist darüber hinaus auch eine persönliche Studienberatung möglich. Wenden Sie sich hierfür bitte an Prof. Dr. Thomas Münch (tel: 0931/32187-3558). Wie die Erfahrung zeigt, können viele Fragen auch per Email geklärt werden (
thomas.muench[at]hfm-wuerzburg.de).
Bei sehr spezifischen Fragen (z.B. zum Instrumentalunterricht) kann auch ein Gespräch mit einer Lehrkraft aus dem jeweiligen Fach hilfreich sein. Studienberater zu allen Bereichen der Ausbildung finden Sie hier. Sollte Sie unsicher sein, wer für Ihr Anliegen der richtige Ansprechpartner sein könnte, vermittelt Ihnen der Studienberater Schulmusik gerne einen kompeteten Ansprechpartner.
Studiengangwechsel
Während eines Lehramtstudiums ist der Wechsel in andere Lehramtsstudiengänge jeweils zu Beginn eines Studienjahres möglich. Eventuell muss hierfür nochmals die Eignungsprüfung absolviert werden.
Bei Interesse an einem Studiengangwechsel vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Beratungstermin.
Studienverlauf
Informationen zum Studienverlauf finden Sie hier. Sie gelten ab dem Studienjahr 2009/2010 für alle, die ihr Studium in unserem Haus beginnen. Für die zu diesem Zeitpunkt höheren Semester gilt weiter die zu ihrem Studienbeginn gültige Studienordnung mit den dazu gehörigen Studienverlaufsplänen.
Studienvoraussetzungen allgemein
In der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen ist geregelt, dass die Qualifikation für ein Lehramtsstudium durch die Hochschulreife (in der Regel durch das Abitur erworben) nachzuweisen ist (§ 2.1).
Studierendenvertretung
Zur Vertretung der studentischen Interessen wählen jedes Jahr alle Studierenden ihre Studierendenvertretung. Diese hat Sitz und Stimme in Senat und Hochschulrat, organisiert Angebote für die Studierenden (z.B. Konzertfahrten) und steht als Ansprechpartner für alle Studienfragen zur Verfügung.
STUPA Schulmusik
Die Lehrangebote in allen Lehramtsstudiengänge sind in 5 Module gegliedert. Deren Vertreter sind die Mitglieder im Studien- und Prüfungsausschuss (STUPA) Schulmusik. Den Vorsitz nimmt ein Vizepräsident der Hochschule wahr.
Hier können Sie sich über die aktuelle Besetzung des STUPA Schulmusik informieren.
Wechsel an die HfM Würzburg
Ein Wechsel an die Hochschule für Musik Würzburg ist nur nach erfolgreicher absolvierter Eignungsprüfung in unserem Haus möglich. Der Anmeldeschluss ist hierfür der 1. April eines Jahres.
Nach der Aufnahme werden soweit als möglich schon erbrachte Studienleistungen anerkannt. Dies ermöglicht dann eine Einstufung in ein höheres Semester. Die Anerkennung und Einstufung erfolgt indivudell durch einen der Vizepräsidenten in Absprache mit den jeweiligen Fachkolleginnen.
Zentrum für Lehrerfortbildung & Bildungsforschung
Das
Zentrum für Lehrerfortbildung & Bildungsforschung ist eine hilfreiche Institution für alle Studierende, die Fragen zum Studium an der Würzburger Universität haben oder lehrerspezifische Fort- und Weiterbildungsangebote suchen. Das Zentrum steht in regem Austausch mit der Hochschule für Musik Würzburg, so dass es auch Hilfestellungen geben kann, wenn es um die Vereinbarkeit des Studiums an der Universität und an der Hochschule für Musik geht.
Zusatzstudium Künstlerisches Lehramt Schulmusik
Bei einem abgeschlossenen künstlerischen Studium können Sie in ein höheres Semester (bis 5. Semester) eingestuft werden. Dies hängt jedoch von ihren individuellen Vorkenntnissen ab. Deshalb müssen sie - wenn sie von einer anderen Hochschule zu uns wechseln wollen - die Eignungsprüfung insgesamt absolvieren, damit wir sie kennenlernen und anschließend kompetent beraten können. Absolventen aus unserem Haus müssen zumindest die lehramtsspezifischen Teile der Eignungsprüfung absolvieren.
Die FAQ (Frequently asked questions/häufig gestellte Fragen) werden kontinuierlich ergänzt.
Prof. Dr. Gerhard Sammer
gerhard.sammer[at]hfm-wuerzburg.de (Leiter)
Prof. Dr. Thomas Münch
thomas.muench[at]hfm-wuerzburg.de (stellvertr. Leiter)
Prof. Dr. Christoph Wünsch
christoph-wuensch[at]hfm-wuerzburg.de
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