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Zusammensetzung des Semesterbeitrags

Grundsätzlich müssen alle Studierenden einen Semesterbeitrag in Höhe von 99,- . 

  1. Studentenwerkbeitrag in Höhe von 42,- €
  2. Beitrag für Semesterticket in Höhe von 57,- € (ab dem Sommersemester ´13)
  3. Studienbeitrag - die Zahlung des Studienbeitrages entfällt ab dem Wintersemester 2013/14

Fees

Grundsätzlich müssen alle Studierenden die unter „Zusammensetzung des Semesterbeitrags“ aufgeführten Beiträge in Höhe von insgesamt 399,- € in einer Summe bis spätestens zu Ihrer Rückmeldung (Zahlungseingang!) zahlen. Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Beitragspflicht entnehmen Sie bitte der Satzung zur Erhebung von Studienbeiträgen (s. rechte Spalte). Entsprechende Anträge auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen Sie bitte rechtzeitig vor der Rückmeldung an diejenige Hochschule, die die Beiträge erhebt.

Es ist zu bedenken, dass Überweisungen ein paar Tage dauern können, bis sie auf dem Konto der Hochschule eintreffen. Studierende, die für einen Lehramtsstudiengang gleichzeitig an der Uni Würzburg immatrikuliert sind, beachten die Seite Künstlerisches Lehramt Musik.

Studierende des Lehramts mit dem Unterrichtsfach Musik

Studierende des Lehramts mit dem Unterrichtsfach Musik müssen gleichzeitig an der Hochschule für Musik Würzburg und der Universität Würzburg eingeschrieben sein. Für diesen Fall sieht das Bayerische Hochschulgesetz vor, dass die Gebühren nur an der Hochschule zu entrichten sind, bei der der Schwerpunkt des Lehrangebots liegt. Die Gebühren der Studierenden des Lehramts an Gymnasien (Doppelfach) werden von der Hochschule für Musik erhoben. Von den Studierenden des Lehramts an Grund-, Haupt- oder Realschulen erhebt die Universität Würzburg die Gebühren. Dies hat zur Folge, dass die Einschreibung für Studierende des Lehramts an Gymnasien (Doppelfach) zuerst an der Hochschule für Musik erfolgen muss und erst danach an der Universität. Die Studierenden des Lehramts an Grund-, Haupt- oder Realschulen melden sich zuerst bei der Universität zurück und erst danach bei der Hochschule für Musik. Nach heutigem Stand entspricht das Zahlungs- und Einschreibeverfahren der Studierenden des Lehramts an Gymnasien (Zweifach) dem Verfahren der Grund-, Haupt- und Realschul-Studierenden.

Materialien

Erklärung zum Kindergeldbezug
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Antrag Studienbeitragsbefreiung
[Download] application/pdf  5.9 MB
 
Satzung zur Erhebung von Studienbeiträgen 11/09
[Download] application/pdf  84 KB