Zur sozialverträglichen Abfederung der Studienbeiträge wird in Bayern ein elternunabhängiges Studienbeitragsdarlehen über die KfW-Förderbank angeboten.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung (StuBeiDaV) vom 18. September 2006 sind grundsätzlich darlehensberechtigt:
die als Studierende
Der Antrag auf ein Studienbeitragsdarlehen kann im Online-Kreditportal gestellt werden! Der ausgefüllte, aber nicht unterschriebene (!) Antrag ist bei der Hochschule für Musik zusammen mit einer eidesstattlichen Versicherung und dem Personalausweis vorzulegen. Ausländer haben anstelle des Personalausweises einen gültigen Reisepass sowie eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen.
Der Antrag wird dann im Beisein eines Mitarbeiters der Hochschule für Musik unterschrieben und an die KfW-Förderbank weitergeleitet.
Die KfW zahlt dann das Darlehen direkt an die Hochschule aus.
Das Studienbeitragsdarlehen wird für die Dauer eines grundständigen Erststudiums, höchstens jedoch für zehn Hochschulsemester ausgezahlt. Eine Verlängerung der Auszahlungsdauer um bis zu vier Semester ist möglich, wenn die Hochschule bescheinigt, dass das Studium in dieser Zeit voraussichtliche abgeschlossen wird.
Das Studienbeitragsdarlehen kann pro Semester nur einmal in Anspruch genommen werden
Es kann letztmals für das Wintersemester ausgezahlt werden, das in dem Kalenderjahr endet, in dem der Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin das 40. Lebensjahr vollendet. Dies gilt auch, wenn die maximale Auszahlungsdauer noch nicht erreicht ist.
Die Rückzahlung des Darlehens beginnt grundsätzlich erst nach Beendigung des Studiums, Erreichen der maximalen Auszahlungsdauer oder Erreichen der Altersgrenze und einer sich daran anschließenden tilgungsfreien Zeit, der sog. Karenzphase. Die Karenzphase beginnt mit dem 1. April oder dem 1. Oktober, vor dem Sie Ihr Studium beendet haben, und dauert ab diesem Zeitpunkt 18 Monate. Während der Karenzphase erhalten Sie kein Darlehen mehr ausgezahlt, es fallen aber weiterhin Zinsen auf den während des Studiums ausgezahlten Betrag an, die Sie jedoch erst bei der Rückzahlung des Darlehens bezahlen müssen.
Die Rückzahlung wird nur ab einem bestimmten Mindesteinkommen (1.060 Euro im Monat zzgl. 480 € für einen nicht verdienenden Ehepartner und 435 € für jedes Kind) gefordert. Bei einem höheren Verdienst hängt der Betrag, der zurückgezahlt werden muss, vom Einkommen ab.
Die Darlehensrückzahlung erfolgt in moderaten monatlichen Raten (mindestens 20 Euro). Die KfW unterbreitet hierzu einen Vorschlag. Das Darlehen kann auch vorzeitig getilgt werden.
Die maximale Tilgungsdauer beträgt 25 Jahre.