
Die Hochschule für Musik wird im Wintersemester 2011/2012 ein zusätzliches Stipendium nach dem Stipendiengesetz vergeben können. Dieses Stipendium wird gesponsert von der Firma Yamaha
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und ist fachgebunden für Studierende im Bereich Klavier. Gefördert werden kann, wer im Erststudium bis zum Abschluss eines weiterführenden Studiengangs oder zum Beginn des Bewilligungszeitraums an der Hochschule immatrikuliert ist. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300,00 €, wird erstmalig Anfang 2012 gezahlt und zunächst für zwei Semester gewähr
t.
Zum Wintersemester 2011/2012 können Studierende in den Studiengängen im Bereich Klavier bis Mittwoch, 18. Januar 2012 ihren Antrag auf das Deutschlandstipendium bei Fachgruppensprecherin Prof. M
atthies einreichen.
Die Antragsunterlagen umfassen folgende Unterlagen, die gesammelt einzureichen sind:
Bei auftretenden Fragen im Vorfeld der Bewerbung wenden Sie sich bitte an
international.office[at]hfm-wuerzburg.de oder telefonisch an 32187-2316.
Die Hochschule für Musik wird für das Akademische Studienjahr 2012/2013 mehrere Stipendien nach dem Stipendiengesetz vergeben. Die Stipendien sind fachungebunden und werden zunächst für zwei Semester gewährt.
Gefördert werden kann, wer im Erststudium bis zum Abschluss eines weiterführenden Studiengangs oder zum Beginn des Bewilligungszeitraums an der Hochschule immatrikuliert ist. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300,00 €.
Die ersten drei Deutschlandstipendien an der Hochschule für Musik Würzburg werden zum Studienjahr 2011/2012 vergeben.
Für Stipendien zum Sommersemester 2012
können bis Dienstag, 31. Januar 2012 Anträge (siehe Formulare rechts) mit allen erforderlichen Anlagen bei Frau Moll (Zi. 112, Tel. 32187-2316) oder Herrn Bräuer (Zi. HU034, Tel. 32187-2315), Gebäude Hofstallstraße, eingereicht werden.
Bei allen o.g. Stiftungen ist Voraussetzung, dass die Studierenden bedürftig und förderungswürdig sind. Die Bedürftigkeit weisen die Stipendienkandidaten nach, indem sie ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und die der Eltern im Formular darlegen und diese durch Belege (Kontoauszüge der Eltern, eigener Kontoauszug, Steuererklärung der Eltern) nachweisen. Die Förderungswürdigkeit ist durch ein Gutachten des Hauptfachlehrers zu belegen.
Mitglieder des AuswahlausschussesTheodor Nüßlein, Vizepräsident (Vorsitz) Prof. Dr. Gerhard Sammer, Studiendekan Prof. Monika Bürgener Prof. Andras Hamary Volker Hagemann, Vertreter der Studierenden RA Dirk Bräuer |
Ersatzvertreter/innenProf. Silke-Thora Matthies Prof. Andreas Kraft Raphael Ophaus (Studierende) |
| Bräuer, Dirk | Phone: -2315 | Fax: -82315 | H U 034 | |
| Moll, Barbara | Phone: -2316 | H 112 |
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