Die Rektorenkonferenz veranstaltet jährlich im Mai und Wintersemester einen Wettbewerb in wechselnden Fächern. Der Hochschulwettbewerb findet jedes Jahr an einer anderen deutschen Hochschule statt.
Der Hochschulwettbewerb wird in jedem Jahr für zwei Wettbewerbsfächer, davon eines für die Solowertung, das andere für Ensemble, ausgeschrieben (Mai). Zusätzlich ist in jedem Jahr Komposition das Wettbewerbsfach (Wintersemester). Die Ausschreibung erfolgt durch die veranstaltende Hochschule.
Der Hochschulwettbewerb steht allen Studierenden offen, die an einer der in der RKM vertretenen Musikhochschulen immatrikuliert sind und bis zu Ende der Durchführung des Wettbewerbs das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die am Wettbewerb teilnehmenden Studentinnen und Studenten werden aufgrund einer internen Vorauswahl von einer Hochschule entsandt.
Je Wettbewerbsfach können ein erster und ein zweiter Preis vergeben werden. Ein erster Preis wird mit EUR 3.000,– (für Ensembles bis zu EUR 6.000,–), ein zweiter Preis mit EUR 1.800,– (für Ensembles bis zu EUR 3.600,–) zuerkannt. Außer den Preisen können Förderpreise in Höhe von EUR 600,– vergeben werden.
Die Jury setzt sich jeweils zusammen aus einem Leiter / einer Leiterin einer Musikhochschule als Vorsitzendem / Vorsitzender, vier Fachjuroren / Fachjurorinnen und zwei fachfremden Juroren / Jurorinnen.
Die Jurysitzung für das Fach Komposition findet im Wintersemester, das dem Termin des Hochschulwettbewerbs im Mai vorausgeht, statt. Die von der RKM hierfür zu berufene Jury besteht abweichend außer dem oder der Vorsitzenden aus 4 Kompositionslehrern / Kompositionslehrerinnen und 4 Interpreten / Interpretinnen, die das ausgeschriebene Fach vertreten und hinsichtlich der Erfahrung mit zeitgenössischer Musik ausgewiesen sind. Die prämierten Werke werden im Rahmen des Preisträgerkonzertes uraufgeführt. Für die Uraufführung hat die veranstaltende Hochschule zu sorgen; sie ist bei der Findung von Interpreten frei. Die Jury veranlasst, dass die Partituren prämierter Werke an die Mitgliedshochschulen verschickt werden, um von Wettbewerbsteilnehmern und Wettbewerbsteilnehmerinnen als zeitgenössisches Werk ins Repertoire aufgenommen werden zu können.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich über die Hochschule, in welcher der Bewerber / die Bewerberin immatrikuliert ist. Sie muss bis zum 15. Februar des Veranstaltungsjahres bei der veranstaltenden Hochschule vorliegen, für das Fach Komposition bis zum 31. Dezember des Vorjahres. Von einer Hochschule können für jedes Fach bis zu zwei Teilnehmer / Teilnehmerinnen bzw. Ensembles gemeldet werden.
Erstmalig wird 2010 der Hochschulwettbewerb zusätzlich für Musikpädagogik ausgeschrieben.
Die aktuelle Ausschreibungen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Wettbewerb der Rektorenkonferenz der Deutschen Musikhochschulen