Neuer Befreiungstatbestand ab dem WS09/10

Die bayerische Staatsregierung hat geplant, dass ab dem WS 2009/10 Studierende von der Zahlung des Studienbeitrages befreit werden können, deren Eltern (oder sonstige nach bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichtete) einem weiteren Kind unterhaltsverpflichtet sind, das an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und Studienbeiträge entrichtet. Den Studienbeiträgen sind vergleichbare Studienentgelte, die in einem Mitgliedstaat der EU entrichtet werden, gleichgestellt.

Außerdem wurde die Altersgrenze für Kinder, die ein Studierender pflegt oder erzieht, vom zehnten auf das 18. Lebensjahr erhöht.

Des Weiteren kann von der Studienbeitragspflicht befreit werden, wenn der Kindergeldbezug für ein 3. Kind lediglich aufgrund der Altersgrenze wegfällt. Das heißt, dass diejenigen Studierenden und/oder deren Geschwister die über 25 aber unter 27 Jahre alt sind und kein Kindergeld mehr erhalten, trotzdem einem Kind gleichgestellt werden, für das Kindergeld gewährt wird. Voraussetzung hierfür ist beispielsweise, dass sich das betroffene Kind in der Ausbildung oder im Studium befindet. Weitere Voraussetzungen sind im § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes geregelt.

Weitere Befreiungstatbestände kurz im Überblick

Des Weiteren können Studierende auf Antrag von der Zahlungspflicht befreit werden wenn

  • sie ein Kind pflegen oder erziehen, dass zu Beginn des jeweiligen Semesters das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat ( eine Sonderregelung gibt es für behinderte Kinder!)
  • die Unterhaltsverpflichteten für drei oder mehr Kinder das Kindergeld beziehen
  • ausländische Studierende aufgrund besonderer Vereinbarungen eine Abgabenfreiheit garantiert bekommen haben
  • eine Schwerbehinderung vorliegt
  • innerhalb eines Monats nach Unterrichtsbeginn die Immatrikulation zurück genommen wird oder die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragt wird
  • sie von einem Begabtenförderungswerk Leistungen erhalten
  • sie an der HfM Würzburg für mindestens zwei volle Amtszeiten, als gewählte Mitglieder eines Kollegialorgans tätig waren (hier erfolgt die Befreiung im Nachhinein)

 

Nähere Informationen für die Befreiung von der Beitragspflicht entnehmen Sie bitte der Satzung zur Erhebung von Studienbeiträgen. Entsprechende Anträge auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen Sie bitte rechtzeitig vor der Rückmeldung .

Fees

[Translate to English:] Grundsätzlich müssen alle Studierenden die unter „Zusammensetzung des Semesterbeitrags aufgeführten Beiträge in Höhe von insgesamt 386,60 € in einer Summe bis spätestens zu Ihrer Rückmeldung (Zahlungseingang!) zahlen. Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Beitragspflicht entnehmen Sie bitte der <media 27 - download>Satzung zur Erhebung von Studienbeiträgen</media>. Entsprechende Anträge auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen Sie bitte rechtzeitig vor der Rückmeldung an diejenige Hochschule, die die Beiträge erhebt.

Es ist zu bedenken, dass Überweisungen ein paar Tage dauern können, bis sie auf dem Konto der Hochschule eintreffen. Studierende, die für einen Lehramtsstudiengang gleichzeitig an der Uni Würzburg immatrikuliert sind, beachten die Seite Lehramt Musik.

Zusammensetzung des Semesterbeitrags

Grundsätzlich müssen alle Studierenden einen Semesterbeitrag in Höhe von 386,60 €

  1. Studentenwerkbeitrag in Höhe von 42,- €
  2. Beitrag für Semesterticket in Höhe von 44,60 € (ab dem Sommersemester ´09)
  3. Studienbeitrag in Höhe von 300,- €.

Der Verwaltungskostenbeitrag entfällt ab dem Sommersemester´09.

Materialien

Erklärung zum Kindergeldbezug
[Download] application/pdf  70 KB
 
Antrag Studienbeitragsbefreiung
[Download] application/pdf  5.9 MB