How to Apply
Bewerbung
Wer an unserer Hochschule ab dem Wintersemester 2010/2011 studieren möchte, muss sich einer Eignungsprüfung unterziehen. Studienanfänger legen die Eignungsprüfung für den Studiengang Bachelor of Music ab. Wer ein einschlägigen Studium bereits begonnen hat, was zu einer Einstufung in mindestens das 3. Fachsemester führen würde, bewirbt sich für einen Diplomstudiengang. Bewerber, die bereits an einer anderen Hochschule ein einschlägiges Studium abgeschlossen haben, legen die Eignungsprüfung für ein Aufbaustudium ab; bei Bachelor-Absolventen entscheidet die Note in der Eignungsprüfung, ob eine Aufnahme in das Aufbaustudium oder in ein höheres Fachsemester des Studiengangs Diplommusiker/in erfolgt.
Nebenstehende Materialien und untenstehende Hinweise befinden sich im Moment in Überarbeitung und werden Mitte Januar aktualisiert sein.
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2010.
Die Eignungsprüfungen für die Diplom-, Bachelor- und Aufbaustudiengänge für das Wintersemester 2010/2011 finden vom 31. Mai - 5. Juni 2010 statt,
die Eignungsprüfungen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen finden 19. – 21. Juli 2010 statt.
Die Studiengänge, die Sie bei uns studieren können, finden Sie hier.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist die form- und fristgerechte Anmeldung. Der Anmeldeschluss für die Eignungsprüfung für das Wintersemester 2010/2011 ist der 31. März 2010.
Vor der Vollendung des 16. Lebensjahres kann nur die Zulassung zur Eignungsprüfung für die Frühförderung erfolgen.
Die Zulassung zur Prüfung kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn der Bewerber zu Beginn des ersten Fachsemesters das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Ausnahmen:
Jazz, Elementare Musikpädagogik (EMP) und Lehramt an öffentlichen Schulen (LA): das 28. Lebensjahr
Zusatzfachstudium oder Aufbaustudium: das 30. Lebensjahr
Ausländische Bewerber
Bei ausländischen Bewerbern erfolgt die Bewerbung über über uni-assist. Genaue Informationen für ausländische Bewerber finden Sie hier.
Ausnahme:
Wenn ein Abschluss einer deutschen Musikhochschule vorliegt, muss die Bewerbung direkt an die Hochschule für Musik Würzburg gesandt werden.
Unterlagen für die Anmeldung
Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung (diesen finden Sie auf dieser Seite in der rechten Spalte oben)
- ein aktueller, vollständiger tabellarischer Lebenslauf, der insbesondere Auskunft gibt über das frühere Studium
- Schulabschlusszeugnisse und Bescheinigungen über an Hochschulen abgelegte Vor- und Hauptprüfungen (Kopie)
- 1 Passbild
- Personalausweis oder Pass (Kopie)
- bei ausländischen Bewerbern zusätzlich der Nachweis von Sprachkenntnissen
- Hochschulwechsler: Immatrikulationsbescheinigung im Original für das letzte Semester der bisherigen Hochschule
Bei der Einschreibung sind die o.a. Unterlagen im Original bzw. in beglaubigter Kopie vorzulegen.
Um uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir, auf das Zusenden von Bewerbungsmappen zu verzichten!
Gebühren für die Anmeldung zur Eignungsprüfung
Für die Teilnahme am Eignungsprüfungsverfahren wird von jedem Bewerber (ausgenommen Bewerber für Frühförderung) eine Gebühr in Höhe von 30,- € erhoben. Bei gleichzeitiger Bewerbung für mehrere Studiengänge wird für jeden weiteren Antrag eine Gebühr in Höhe von 10,- € fällig. Die Gebühr entsteht mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung. Die Zahlung ist mit Vorlage der Bewerbungsunterlagen durch Kontoauszug oder Beleg einer Bareinzahlung bei Ihrer Bank nachzuweisen. Wird die Einzahlung nicht nachgewiesen ist eine Teilnahme an der Eignungsprüfung nicht möglich.
Die Gebühr soll auf folgendes Konto eingezahlt werden:
Empfänger: Staatsoberkasse Bayern in Landshut für HfmWü
Kontonummer: 119 031 5
BLZ: 700 500 00 Bayerische Landesbank München
Verwendungszweck: 1563014 Kap.7040 Tit.06101 Name, Vorname
Bei Auslandszahlungen ist die Gebühr in Höhe von 30,00€ auf folgendes Konto einzuzahlen:
Begünstigter: Staatsoberkasse Bayern in Landshut
Bank: Bayerische Landesbank München
BIC/Swift: BYLADEMM
IBAN: DE75700500000001190315
Verwendungszweck: Kap. 7040 / Tit. 06101 / Name, Vorname
Hinweise zur Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung gliedert sich
- die künstlerische / praktische Prüfung und
- die schriftliche / mündliche Prüfung des theoretischen Bereichs.
Befreiung von Teilen der Eignungsprüfung:
Auf Antrag kann von Teilen der Eignungsprüfung, ausgenommen der Hauptfachprüfung, befreit werden, wenn an einer anderen Hochschule eine Prüfungsleistung abgelegt wurde, die nach Art und Anspruch der Eignungsprüfung in diesem Fach vergleichbar ist. Ergibt sich aufgrund der vorgelegten Unterlagen über ein früheres Studium, dass eine Einstufung in das 5. Fachsemester erfolgen würde, wird nur eine Prüfung im Hauptfach durchgeführt, ohne dass es hierfür eines Antrags auf Befreiung von Teilen der Eignungsprüfung bedarf.
Theoretischer Teil der Eignungsprüfung
Folgende Theorieprüfungen sind grundsätzlich abzulegen:
Fächer Gesang, Gitarre, Orchesterinstrumente, Klavier, Orgel, Akkordeon, Historische Instrumente, Elementare Musikpädagogik (EMP)
- Gehörbildung
- Allgemeine Musiklehre
- praktische Gehörbildung (sofern die schriftliche Gehörbildungsprüfung nicht bestanden ist)
Jazz
- jazzspezifische Gehörbildung
- Allgemeine Musiklehre
- praktische Gehörbildung (sofern die schriftliche Gehörbildungsprüfung nicht bestanden ist)
Musiktheorie
- Gehörbildung
- Formenlehre und -analyse
- Allgemeine Musiklehre
- Tonsatz
Komposition, Dirigieren, Kirchenmusik
- Tonsatz
- Gehörbildung
- Allgemeine Musiklehre
Bei der Bewerbung zu einem Aufbaustudium muss keine Eignungsprüfung in den Theoriefächern abgelegt werden.
Praktischer Teil der Eignungsprüfung
Die Repertoirelisten für die jeweiligen Hauptfächer finden Sie in der Informationsbroschüre:
Lehramt Schulmusik
Weitere Hinweise für die Lehramtsstudiengänge erhalten Sie auf den Seite der Schulmusik und dem FAQ der Schulmusik
Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung
Zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung veranstaltet der Landesverband Bayerischer Tonkünstler e.V. drei Kurse in Würzburg:
- Allgemeine Musiklehre,
- Gehörbildung, Tonsatz,
- Instrumentalunterricht & Beratung
Diese Kurse finden in den Räumen der Hochschule für Musik Würzburg statt. Die aktuellen Termine finden Sie hier.
Gehörbildung
Beispiele für die schriftliche Aufnahmeprüfung im Fach Gehörbildung für Instrumentalisten, Sänger und Schulmusik:
Beispiele für die schriftliche Aufnahmeprüfung für Jazz-Studiengänge
Allgemeine Musiklehre
Beispiel für die schriftliche Aufnahmeprüfung im Fach Allgemeine Musiklehre für Instrumentalisten, Sänger und Schulmusik:
Beispiel für die schriftliche Aufnahmeprüfung im Fach Allgemeine Musiklehre für Jazz-Studiengänge:
Die Repertoirelisten für die jeweiligen Hauptfächer finden Sie in der Informationsbroschüre:
Weitere Informationen
finden Sie in unserer Infobroschüre!


