Der Hochschulrat besteht aus den gewählten Mitgliedern des Senats und sieben Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis. Er gehört zu den zentralen Organen der Hochschule und hat eine Amtszeit von vier Jahren.
Der Hochschulrat beschließt u. a. die Grundordnung und deren Änderungen durch Satzung, wählt den Präsidenten/die Präsidentin und die weiteren Mitglieder der Hochschulleitung mit Ausnahme des Kanzlers/der Kanzlerin.
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, Vorsitzender
Herr Dipl.-Ing. Claus Bolza-Schünemann
Herr Detlof Graf von Borries
Herr Prof. Uli Braun
Herr Prof. Klaus Eisenmann
Herr Dipl.-Volkswirt Nikolaus Peter Hasch
Frau Dipl.-Kfm. Edith Volz-Holterhus
Interne Mitglieder
Vertreter der ProfessorenInnen
Prof. Niklas Eppinger
Prof. Andreas Kraft
Prof. Marco Lackner
Prof. Dr. Andreas C. Lehmann
Gruppe der künstlerischen MitarbeiterInnen und Lehrbeauftragten
AOR Rudolf Ramming
Gruppe der sonstigen MitarbeiterInnen
THS Andreas Herold
Gruppe der Studierenden
Cornelius Wünsch
Präsident Prof. Helmut Erb
Kanzlerin Dr. Eva Stumpf-Wirths
Vizepräsident Theodor Nüßlein
Vizepräsident Prof. Dr. Bernd Clausen
Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Wünsch
Ruth Wentorf (Frauenbeauftragte)
Die Mitglieder der Hochschulleitung und die Frauenbeauftragte nehmen an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil; das Staatsministerium wird zu den Sitzungen eingeladen.