Alle Studierenden, die immatrikuliert sind und ihr Studium fortsetzen wollen (auch bei Urlaubssemester), müssen sich für jedes Semester form- und fristgerecht rückmelden.
Der Nachtermin für diejenigen, die die Rückmeldung für das Sommer-semester 2013, die im Januar statt gefunden hat, verpasst haben, findet am 14. März 2013 von 10.00-12.30 Uhr statt.
Herr Müller: Akkordeon, Dirigieren, Kirchenmusik, Komposition, Musiktheorie, Orgel, Streicher, Blasorchesterleitung
Frau Böhnel: Blechbläser, Historische Instrumente , Holzbläser, EMP
Frau Busch: Harfe, Schulmusik, Jazz
Frau Greifzu: Gesang, Gitarre, Klavier, Schlagzeug
Bis zum Tag der Rückmeldung müssen die fälligen Beiträge von 399,- €
(Studienbeitrag 300,-€ / Semesterticket 57,-€ / Studentenwerksbeitrag 42,-€) bezahlt sein. Achtung: Der Preis des Semestertickets hat sich um 2 € erhöht!
Bitte die Bezahlung bei der Rückmeldung durch Vorlage eines Kontoauszugs nachweisen.
Um eine Zuordnung Ihres Zahlungseingangs zu ermöglichen, muss Ihre Überweisung folgende Angaben beinhalten:
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Empfänger: |
Staatsoberkasse Bayern in Landshut für HfM Würzburg |
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Kontonummer: |
360 1190 315 |
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BLZ: |
700 500 00 |
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Bank: |
Bayerische Landesbank München |
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Verwendungszweck – 1.Zeile: |
1563014 Kap 7032 Tit. 03301 und Ihre Matrikelnummer |
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Verwendungszweck – 2.Zeile: |
«Name», «Vorname» SS 2013 |
Bei Zahlungen aus dem Ausland:
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Empfänger: |
Staatsoberkasse Bayern in Landshut |
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Bank: |
Bayerische Landesbank München |
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BIC/Swift: |
BYLADEMM |
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IBAN: |
DE10700500003601190315 |
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Verwendungszweck – 1.Zeile: |
1563014 Kap 7032 Tit. 03301 und Ihre Matrikelnummer |
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Verwendungszweck – 2.Zeile: |
«Name», «Vorname» SS 2013 |
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Studienbeitrag / Gebühren.
Bitte denken Sie daran, dass alle Anträge bei der Rückmeldung genehmigt sein müssen.
Die Anträge müssen, damit sie rechtzeitig bearbeitet werden können, spätestens zwei Wochen vor dem Rückmeldetag gestellt werden. Bitte im Vorzimmer der Vizepräsidenten abgeben.
(Hofstallstraße – Frau Kraus, Zimmer E 011)
Zuständigkeit der Vizepräsidenten:
Studierende des Lehramts mit dem Unterrichtsfach Musik müssen gleichzeitig an der Hochschule für Musik Würzburg und der Universität Würzburg eingeschrieben sein. Für diesen Fall sieht das Bayerische Hochschulgesetz vor, dass der Studienbeitrag nur an der Hochschule zu entrichten ist, bei der der Schwerpunkt des Lehrangebots liegt. Die Beiträge der Studierenden des Lehramts an Gymnasien (Doppelfach) werden von der Hochschule für Musik erhoben. Von den übrigen Lehramtsstudierenden (auch Gymnasium / Zweifach) erhebt weiterhin die Universität Würzburg die Beiträge. Dies hat zur Folge, dass die Rückmeldung für Studierende des Lehramts an Gymnasien (Doppelfach) zuerst an der Hochschule für Musik erfolgen muss und erst danach an der Universität. Die übrigen Lehramtsstudierenden (auch Gymnasium / Zweifach) melden sich zuerst bei der Universität zurück und erst danach bei der Hochschule für Musik.
Hinweis (weiteres Studium an der HfM Würzburg):
Wer neben einem Lehramtsstudiengang für Grund-, Haupt- und Realschule oder Gymnasium (Zweifach) ein weiteres Studium an der Hochschule für Musik betreibt, muss neben der Zahlung des Semesterbeitrags an die Universität einen Studienbeitrag in Höhe von 300,00 € für das Studium an der Hochschule für Musik entrichten.
Bitte die obige Einteilung nach Sachbearbeiter einhalten.