Hochschulleitung
Die Hochschulleitung setzt sich aus dem Präsidenten, der Kanzlerin/dem Kanzler und den beiden Vizepräsidenten zusammen. Sie führt die laufenden Geschäfte der Hochschule und entscheidet über die Verteilung der der Hochschule zugewiesenen Stellen und Mittel.
Präsident
Der Präsident vertritt die Hochschule nach außen. Er gibt Initiativen zur Entwicklung der Hochschule und entwirft die Grundzüge der hochschulpolitischen Zielsetzungen. Der Präsident ist Dienstvorgesetzter der an der Hochschule tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen BeamtInnen sowie der ArbeitnehmerInnen, die im Dienst des Freistaats Bayern stehen, sowie der Kanzlerin bzw. des Kanzlers.
Mitarbeiterinnen
Vizepräsidenten
Zwei Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten bei der Leitung der Hochschule. Sie bekleiden dieses Amt zusätzlich zu ihrer ermäßigten Lehrverpflichtung.
Kanzler
Der Kanzler ist Leiter der Hochschulverwaltung, Beauftragter für den Haushalt und Dienstvorgesetzter des nichtkünstlerischen oder nichtwissenschaftlichen Personals.