Senat
Der Senat gehört zu den zentralen Organen der Hochschule und besteht aus 15 Mitgliedern. Er beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für Lehre und Forschung, insbesondere über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Er nimmt Stellung zu den Vorschlägen der Berufungsausschüsse für die Berufung von Professoren/Professorinnen. Daneben beschließt der Senat Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessoren/-professorinnen und über die Erteilung der Würde eines Ehrenmitglieds der Hochschule, eines/r Ehrensenators/senatorin oder eines/r Ehrenbürgers/bürgerin.
Mitglieder kraft Amtes
Präsident (Vorsitz)
Kanzlerin (stellvertr. Vorsitz)
Mitglieder aufgrund von Wahlen
Fachgebiet I (Gesang/Opernschule | Dirigieren)
Fachgebiet II (Klavier)
Fachgebiet III (Streichinstrumente)
Stellvertretung
Fachgebiet IV (Holzblasinstrumente | Blechblasinstrumente)
Fachgebiet V (Jazz | Perkussion)
Fachgebiet VI (Orgel/Kirchenmusik | Historische Instrumente | Komposition/Musiktheorie)
Fachgebiet VII (Musikpädagogik | Musikwissenschaft)
Stellvertretung
Fachgebiet VIII (Kammermusik | Liedbegleitung/Korrepetition | Gitarre | Akkordeon | Harfe)
Stellvertretung
Künstlerische Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter | Lehrbeauftragte
Stellvertretung
Sonstige MitarbeiterInnen
Stellvertretung
Frauenbeauftragte
Studierendenvertretung
Wahlergebnis
- Bekanntmachungdes Ergebnisses der Wahl zum Senat der Hochschule für Musik Würzburg 2019