Stipendium zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre

Gefördert aus Landesmitteln des Freistaats Bayern zur Realisierung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre bietet ein spezielles Stipendium Studentinnen, die eine Hochschullaufbahn anstreben sowie weiblichen Lehrbeauftragten die Möglichkeit, für ein Jahr mit 1.200 Euro monatlich gefördert zu werden. Ziel des Stipendiums ist die Profilierung für eine Professur oder eine andere Lehrtätigkeit an einer Hochschule. Die HfM Würzburg unterstützt gerne alle Frauen, die sich dafür bewerben wollen!

Die nächste Bewerbungsfrist endet im 21. April 2023.

Antragsformular und nähere Infos sind bei der HfM-Frauenbeauftragten, Daniela Hasenhündl, zu erhalten.

Voraussetzungen

  • Die Bewerberin muss ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben oder eine wissenschaftliche Dissertation als Forschungsprojekt planen. Zu dem gewählten Thema muss sie ein ausführliches Exposé vorlegen, welches von der Hochschulleitung evaluiert wird.
  • Die Bewerberin (sowohl Studierende als auch Lehrbeauftragte) benötigt eine betreuende Person (egal aus welcher Statusgruppe der Lehrenden der HfM Würzburg), die die Bewerberin bei ihrem Vorhaben unterstützt.
  • Alle im Antragsformular geforderten Anlagen müsse fristgerecht eingereicht werden.

Weitere Informationen

  • Das Stipendium wird einmal im Jahr ausgeschrieben.
  • Die Fördersumme beträgt 1.200 monatlich zuzüglich etwaiger Kinderbetreuungszuschläge für maximal ein Jahr, ein Folgeantrag für weitere sechs Monate ist möglich.
  • Der Förderzeitraum beginnt immer am 1. Juli eines Jahres.
  • Bewerben können sich Studentinnen und weibliche Lehrbeauftragte mit geringer Stundenzahl, deren Lebensmittelpunkt Bayern ist.
  • Nachwuchswissenschaftlerinnen jeder Qualifikationsstufe, die aufgrund von Elternzeit ihr wissenschaftliches Vorhaben unterbrochen haben, können sich für ein Wiedereinstiegsstipendium bewerben.

Bewerbungsfristen

  • Der Antrag (ohne Anlagen) muss bis zum 14. April bei der Frauenbeauftragten per E-Mail eingegangen sein.
  • Der Antrag (erneut) mit den geforderten Anlagen muss bis zum 21. April per Mail und in einfacher Ausfertigung schriftlich bei der Frauenbeauftragten eingereicht werden (per Post oder in das Fach von Daniela Hasenhündl im Residenzgebäude).
  • Die Hochschulleitung leitet bei positiver Bewertung die Anträge an das Ministerium weiter.

Kontakt

Prof. Daniela Hasenhündl

Elementare Musikpädagogik
Gebäude: am Residenzplatz | Raum: R 224 / R 226